Rassezuchtverein für Hovawart-Hunde e.V.

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Start Erklärungen zur Welpenliste

Erklärungen zur Welpenliste

Liebe Welpeninteressenten,

 

herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Entschluss, einen Hovawartwelpen zu sich zu nehmen.

Sie werden diese Wahl sicher nicht bereuen.

Der Rassezuchtverein für Hovawart-Hunde e.V. ist bestrebt, den Liebhabern der Rasse einen gesunden, wesensfesten und schönen Hund zu bieten.

Deshalb gelten für die in unserem Verein gezüchteten Hunde auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende,  sehr strenge Zuchtbestimmungen.

Mit den folgenden Erklärungen möchten wir Sie mit den, für Sie wichtigen Bestimmungen vertraut machen.

 

Alle unsere Züchter und Deckrüdenbesitzer haben mit Ihren Hunden folgende Zuchtvoraussetzungen erfüllt :

  1.  
    • Bestandene Jugendbeurteilung ( JB ) und
    • Bestandene Zuchttauglichkeitsprüfung ( ZTP )
    • Alternativ zwei bestandene ZTP’s
    • Eine Ausstellung mit mindestens dem Prädikat „gut“

·        Untersuchung auf Hüftgelenksdysplasie ( HD ) mit Ergebnis A

·        Untersuchung auf erbliche Augenerkrankungen ohne Befund

·        Einige Hunde haben darüber hinaus an einer freiwilligen Untersuchung

auf erbliche Herzerkrankungen teilgenommen, die in der Liste mit ♥. gekennzeichnet sind.

 

 

Die Züchter müssen an einer Züchterschulung teilgenommen haben und werden auf Züchterseminaren mit den neuesten Erkenntnissen vertraut gemacht.

Die Aufzuchtstätte wird von einem Zuchtwart überprüft und abgenommen.

 

 

Im RZV für Hovawarthunde wird nur mit HD-freien Hunden gezüchtet.

HD ist die Abkürzung für Hüftgelenksdysplasie, eine gefürchtete Erkrankung großer Hunderassen. Diese aussergewöhnliche Möglichkeit ist das Ergebnis einer jahrzehntelangen, sehr strengen Auswahl.

In der Tiermedizin bedeutet A = frei von jeglicher Erkrankung der Hüften. Der Zusatz 1 oder 2 ist eine nochmals feinere Unterscheidung für die Beschreibung des Röntgenbefundes, der zentral seit Jahrzehnten von einem Gutachter angefertigt wird.

           

Jeder Hund braucht einen Namen und ein Rassehund bekommt einen Vornamen und einen Nachnamen auch „Zwingername“ genannt. Das ist eine altmodische und etwas unglückliche Bezeichnung und bedeutet keinesfalls, dass die Elterntiere und die Welpen in Zwingern leben

Der Züchter sucht sich diesen „Zwingernamen“ aus und lässt ihn schützen. Er ist also mit dem Züchter und seiner Aufzuchtstätte und nicht mit den Zuchthunden verbunden. In Ausnahmefällen kann der Zwingernamen innerhalb der Familie oder an Freunde weitergegeben werden.

Die Vornamen eines Wurfes beginnen alle mit dem gleichen Buchstaben im Alphabet. Jeder Züchter beginnt mit dem Buchstaben „A“ und geht dann weiter im Alphabet, wobei es völlig unerheblich ist, ob mit der gleichen Hündin gezüchtet wird. Viele Züchter haben so viel Freude am Züchten, dass sie über lange Jahre mit immer neuen, gut kontrollierten Hündinnen züchten.

In einer Aufzuchtstätte darf jeweils nur ein Wurf aufgezogen werden.

Die Häufigkeit der Zuchtverwendung von Hündinnen ist zu ihrer Schonung genauen Regeln unterworfen und deshalb auch sehr begrenzt.

Der Zuchteinsatz von Rüden ist zur Erhaltung der genetischen Vielfalt ebenfalls begrenzt.

Vor einer weiteren Zuchtverwendung (bei Hündinnen nach drei Würfen, bei Rüden nach fünf Deckakten) muss die Nachzucht zu einem großen Prozentsatz bei einer vereinseigenen Nachzucht-Beurteilung vorgestellt werden und auf Hüftgelenksdysplasie geröntgt sein.

Der Landesgruppen-Zuchtwart berät den Züchter bei der Wahl des Deckrüden und setzt zur Paarungsplanung die Zuchtwertschätzung ein.

Er kontrolliert den Gesundheitszustand der Mutterhündin.

Er begutachtet den Wurf in der 1. und 5. Lebenswoche.

Die abschließende Begutachtung und ev. Tätowierung der Welpen mit Welpenwesenstest und Erstellung des Wurfabnahmeprotokolls findet in der 8. Lebenswoche statt.

 

Alle diese strengen Verordnungen und Bestimmungen dienen dem Wohl Ihres zukünftigen Hovawartes. Sie können aber auch dazu führen, dass nicht zu jeder Zeit und in jeder Landesgruppe Welpen zur Verfügung stehen.  Daher wäre es möglich, dass Sie einige Zeit warten oder längere Fahrten in Kauf nehmen müssen, um Ihren gewünschten Hund zu bekommen.

In Deutschland kann jeder jederzeit Hunde mit oder ohne Verein aufziehen, ohne die sinnvollen und schützenden Zuchtkriterien zu beachten, deren Grundlagen auch in der Zuchtordnung des Dachverbandes VDH und dem Tierschutzgesetz verankert sind.

Ein Hund ist kein Modeartikel für eine Saison, er soll Sie ein ganzes ausgefülltes Hundeleben lang begleiten. Kaufen Sie den Welpen bei einem unserer Züchter, denn er hat auch später noch Interesse an den von ihm gezüchteten Hunden und wird Ihnen stets mit Rat und Tat zur Seite stehen. Zudem bietet Ihnen der RZV Ansprechpartner für alle Fragen rund um den Hund und alle Ausbildungsmöglichkeiten beginnend mit der Welpenschule.

Der derzeit übliche Welpenpreis liegt zwischen 900 - 1100 € und versteht sich als Richtpreis, der nichts über die Qualität des Welpen aussagt. Sollte einem Welpen ein zuchtausschließender Fehler bescheinigt werden müssen, wird er genau so sorgfältig wie seine Geschwister aufgezogen, kostet aber nicht den vollen Welpenpreis.

 

 

Unsere Hovawarte gibt es in drei Farbschlägen:

blond (b)

schwarzmarken (sm)

schwarz (s).

Aus fast allen Verpaarungen können auch wieder alle drei Farben hervorgehen.

Mit zwei Ausnahmen: blond x blond ergibt nur blonde Welpen und

                                       schwarzmarken x schwarzmarken nur blonde und schwarzmarkene.

Also können aus einer schwarz x schwarz Paarung auch blonde Welpen hervorgehen, genauso wie aus einer schwarz x schwarzmarken Paarung.

Ebenso kann eine blond x schwarzmarken Paarung schwarze Welpen ergeben und bei einer blond x schwarz Paarung können auch schwarzmarkene Welpen geboren werden.

 


Allen unseren Hunden wird in ihrer Ahnentafel eine Zuchtbuchnummer zugeordnet. Die Nummerierung ist seit Gründung des Vereins fortlaufend und einzigartig für jeden Hund. Sie umfasst eine fünfstellige Lebendnummer und die letzten zwei Zahlen des Geburtsjahres (00000 - 00).

Bis vor kurzem wurden alle Hunde mit den letzten vier Zahlen der Lebendnummer im rechten Ohr und den beiden Jahreszahlen im linken Ohr tätowiert. Zwischenzeitlich ist der Chip zur Pflicht geworden. Es darf zusätzlich noch tätowiert werden.

 

Der Rassezuchtverein für Hovawarthunde ist in 7 Landesgruppen eingeteilt, die  bei jedem geplanten oder gefallenen Wurf aufgeführt werden.

Die Landesgruppen entsprechen geographischen Regionen, die historisch gewachsen sind und nicht unbedingt mit den Bundesländern übereinstimmen.

 

 

Viele unserer Zuchthunde haben die Begleithundeprüfung (BH) abgelegt. Sie ist eine Überprüfung des Gehorsams und gleichzeitig auch der Sozialisierung und Unbedenklichkeit des Hundes. Zudem ist sie Voraussetzung für weiterführende Prüfungen in allen Bereichen.

 

Bei der Ausdauerprüfung (AD) läuft der Hund 20 km am Fahrrad auf geeigneten Wegen in angemessenem Tempo. Die Prüfung wird von zwei Pausen mit Tierarztkontrollen unterbrochen und mit einer kleinen Gehorsamkeitsübung abgeschlossen.

 

Der Begriff „Leistungszucht“ bedeutet, dass beide Elterntiere des Wurfes von ihren Besitzern im Gebrauchshundesport (VPG 1-3, IPO 1-3) ausgebildet worden sind. Der Dachverband VDH würdigt diese Leistung als „Leistungszucht“.

Sehr oft hat aber nur einer der beiden Partner diese Voraussetzung oder befindet sich noch im Aufbau der Ausbildung oder wird als Rettungshund (RH) geführt oder arbeitet als Therapiehund. Oft haben die Hunde auch Erfolge im Turnierhundesport, Agility, Obedience oder als Fährtenhunde (FH 1+2, FPr 1-3, Stö 1-3). Bei Erfolgen in diesen Bereichen sieht der VDH den Begriff „Leistungszucht“ nicht vor.

 

Sämtliche zuchtrelevanten Überprüfungen sind für alle Elterntiere aber gleich. Zusätzlich zu diesen Überprüfungen können geeignete Tiere noch zur Körung vorgestellt werden und/oder in den Wesens- und Leistungspool eingestellt werden.

Das bedeutet, dass alle Welpen die gleichen Grundvoraussetzungen mitbringen und es die Sache ihrer „Menschen“ ist, wie die Hunde gefördert und ausgebildet werden.

 

Zusätzlich betreut die Welpenvermittlung noch eine Junghundeseite und die Notvermittlungsseite „wer will mich“. Sollten Sie also an einem Hund Interesse haben, der zwar dem Welpenalter schon entwachsen, aber noch nicht einjährig ist, dann fragen Sie bitte nach den Junghunden. Möchten Sie einem erwachsenen Hund, der abgegeben werden muss, eine neue Chance geben, dann erkundigen Sie sich bitte nach der Notvermittlungsseite, die auch ausserhalb unseres Vereins gezüchteten Hovawarten offen steht.

 

 

 

 

 

In diesem Sinn – viel Glück mit Ihrem Hovawart – wünscht Ihr

RASSEZUCHTVEREIN FÜR HOVAWART-HUNDE E.V.